Donnerstag, 8. September 2016

Besonderer Landeplatz


3 Kommentare:

egbert büschel hat gesagt…

Selbst wenn der Wanderfalke nicht in die Rubrik Land.-und Forstwirtschaftlicher Verkehr gehört, genießt er dennoch Hausrecht. Auf den Köpfen der unverbesserlichen Motorrad- und Autofahrer wird er seine "Spuren" hinterlassen. Dafür steht er ein und sitzt er da.

egbert

PS: Frisst er auch Frösche?

Michael Höhne hat gesagt…

Dann sollten sie schnell ein "e" hinter das Land schreiben.
LG aus dem gelandeten Westfalen
Michael

malesawi hat gesagt…

Da klärt aber "jemand" sehr eindeutig, wem das Revier gehört. Recht hat er!
Liebe Grüße!